Mitglied werden

Ihr Herz schlägt für den Standort Essen? Wunderbar!
Sie sind ein Netzwerker? Wir auch!
Sie sind mit Ihrem Unternehmen neu in der Stadt! Herzlich willkommen!
Sie wollen sich für die Essener Wirtschaft engagieren? Lassen Sie uns dies gemeinsam tun!

Als ein Zusammenschluss bedeutender Essener Unternehmen setzt sich die IEW – Interessengemeinschaft Essener Wirtschaft e.V. für die Stärkung des Standortes durch privatwirtschaftliches Engagement ein.

Unsere Kräfte bündeln wir überwiegend über die EWG – Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft, einem Public Private Partnership. Gemeinsam mit der Stadt Essen bündeln wir so unternehmerische und öffentliche Kompetenzen zugunsten des Wirtschaftsstandortes Essen.

Daneben bieten wir unseren Mitgliedern ein starkes Netzwerk, welches wir mit Veranstaltungen pflegen, sowie die Teilhabe an ausgewählten Initiativen und Projekten weiterlesen.

Machen Sie mit und senden uns das ausgefüllte Antragsformular!
Gerne informieren wir Sie auch im persönlichen Gespräch über weitere Details. Ihre Ansprechpartner im ehrenamtlichen Vorstand finden Sie hier.

Die Satzung und Beitragsordnung unseres Vereins haben wir ebenfalls hier für Sie hinterlegt.

 

Beitragsregelung der Interessengemeinschaft Essener Wirtschaft e.V. (gültig ab 1. Januar 2015)

Die jährliche Beitragshöhe wird gegliedert nach der Mitarbeiterzahl des jeweiligen Mitglieds gemäß nachfolgender Aufstellung.

Jahresbeitrag

Mitarbeiter Jahresbeitrag  
    bis 20 175 €
ab 21 bis 50 875 €
ab 51 bis 100 1.400 €
ab 101 bis 200 1.750 €
ab 201 bis 500 2.625 €
ab 501 bis 1.000 3.500 €
ab 1.001 bis 1.500 4.375 €
ab 1.501 bis 2.000 5.250 €
ab 2.001 bis 2.500 6.125 €
ab 2.501 bis 3.000 7.000 €
ab 3.001 bis 4.000 8.750 €
    über 4.000 10.500 €

Bei der Mitarbeiterzahl werden auch Tochter- und Konzern- und / oder Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften einbezogen, sofern die Mitarbeiter in Essen tätig sind und die Gesellschaften nicht selbst Mitglied der IEW sind.

Der Beitrag für Verbände oder sonstige Einrichtungen mit mehreren Mitgliedern oder Mitgliedsunternehmen beträgt mindestens 3.500,– €.

Bei unterjährigem Eintritt von Mitgliedern werden die Beiträge zeitanteilig reduziert.

Die Beiträge werden jeweils im Oktober für das laufende Jahr erhoben.

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